Inbetriebnahme und Wartung von Wandhydranten / Löschwassertechnik
Was können wir für Sie tun ?
- Inbetriebnahme von Löschwasserleitungen nass / trocken
- Wiederkehrende Instandhaltungen von Trinkwasser
Installationen mit Wandhydranten Typ S - Prüfung und Instandhaltung von Über – / Unterflurhydranten
- Inbetriebnahme von Wandhydranten
- Prüfung von Schlauchhaspeln
- Prüfung von Schläuchen
Wandhydranten
Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die für jedermann frei zugänglich sind. Sie dienen der ersten Brandbekämpfung und werden in zwei Typen unterschieden:
Beim Förderstrom von 100 l/min muss am ungünstigsten Wandhydranten ein Druck von 0,3 MPa vorhanden sein.
Für die Löschwasserbedarfsrechnung muss die Gleichzeitigkeit von 3 Schlauchanschlussventilen zu Grunde gelegt sein.
Der zulässige Betriebsüberdruck am Schlauchanschlussventil darf max. 0,8 MPa betragen.
Nach Abschluss der Montage muss für jede Steigleitung bzw. deren Wandhydranten und zusätzlichen Einbauteilen von einem Sachkundigen nach DIN 14461 eine Abnahmeprüfung (Inbetriebnahme) erfolgen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten, die Wandhydranten sind mit einem Instandhaltungsnachweis zu versehen.
Routineüberprüfungen aller Schlauchhaspeln und Wandhydranten müssen vom Betreiber oder seinem Vertreter in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Einmal jährlich muss nach DIN EN 671-3 eine Wartung der Feuerlöscheinrichtungen durch einen Sachkundigen vorgenommen und dokumentiert werden.
Schlauchanschlusseinrichtungen für Steigleitung trocken nach DIN 14461 und DIN 14462-2
Beim Einbau von Einspeise- u. Entnahmeeinrichtungen in Wände müssen die statisch erforderliche Wanddicke und die brandschutztechnische Widerstandsklasse erhalten bleiben. (siehe Bauordnung und DIN 4102)
Sind mehrere Steigleitungen vorgesehen, so ist jede dieser mit einer extra Einspeisearmatur zu versehen, jede Steigleitung muss an seinem Endpunkt einen selbsttätigen Rohrbe- und Entlüfter besitzen.
Bei einer Druckdifferenz zwischen Einspeisung und oberster Entnahme von 0,1 MPa + geodätischer Steighöhe muss geprüft werden, ob der Wasserdurchfluss mindestens 300 l/min beträgt.
Symbolkennzeichnungen nach DIN sind an der Innen- u. der Außenseite der Tür für die Einspeiseeinrichtung, sowie an der Außenseite der Tür für die Entnahmeeinrichtung anzubringen.
Nach Abschluss der Montage muss für jede Steigleitung bzw. deren Einbauteile von einem Sachkundigen nach DIN 14462 eine Abnahmeprüfung (Inbetriebnahme) erfolgen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten, die Schlauchanschlusseinrichtungen sind mit einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis zu versehen.
Mindestens alle 2 Jahre muss nach DIN 14462 eine Wartung der Feuerlöscheinrichtung durch einen Sachkundigen vorgenommen und dokumentiert werden.