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RWA-Anlagen

Der Rauchabzug ist eine der wesentlichen Komponenten im effektiven Brandschutz. Rauch- / Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA) benötigen eine regelmäßige Wartung entspr. DIN 18232 (jährliche Wartung) um im Brandfall optimal funktionieren zu können. Gerne bieten wir Ihnen unsere Leistungen im RWA Bereich an.

Die im Brandfall entstehenden Rauchgase steigen in einer Rauchsäule nach oben.

Wird der steigende Rauch nicht durch Rauchabzüge abgeleitet führt dies zu einer kompletten Verrauchung auch des unteren Bereiches. Im Raum befindliche oder flüchtende Personen haben keine Chance sich zu orientieren und laufen Gefahr, durch die Rauchgase vergiftet zu werden.

Einsatzkräfte der Feuerwehr können sich nur schwer orientieren und die Gefahr einer Rauchgasdurchzündung erschwert die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschenleben. Durch die extreme thermische Belastung ist die gesamte Gebäudekonstruktion gefährdet.

Durch Rauchabzugsgeräte können Rauch, Hitze und die Rauchgase nach außen abgeführt werden.

Eine Rauch- / Wärmeabzugsanlage erzeugt die nötigen Voraussetzungen zur schnellen Bekämpfung eines Schadenfeuers und zur Rettung von Menschenleben.

  • Sicherung der Fluchtwege
  • Rettung von Menschenleben
  • Schneller und gezielter Einsatz der Feuerwehr
  • Verhinderungen der Rauchgasdurchzündung
  • thermische Entlastung der Gebäudekonstruktion
  • Vermeidung der vollständigen Verrauchung und damit einhergehende Reduzierung von Folgeschäden

Die Voraussetzung für die Wirksamkeit der RWA ist die uneingeschränkte Funktionalität im Brandfall. Dies wird durch eine regelmäßige Prüfung und qualifizierte Wartung durch sachkundige Fachkräfte sichergestellt.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur Wartung Ihrer RWA Anlagen.

Wartungsumfang Rauch- / Wärmeabzugsanlagen

  • Pflege und Überprüfung aller Komponenten der RWA
  • Austausch von Verbrauchs- / Ersatzmaterialien z.B CO2 Patronen
  • Sichtkontrolle der Anlage
  • Prüfung der elektrischen Komponenten
  • Dokumentation
  • ……

Damit sich die Betreiber auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können, empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages. Mit Abschluss eines solchen Vertrages ist für denBetreiber nicht nur die ständige Funktionssicher-heit gewährleistet, es wird auch kein vorgeschrie-bener Wartungstermin vergessen. Der Betreiber kann außerdem jederzeit Drittengegenüber – beispielsweise bei Kontrollen derBauaufsichtsbehörde oder der Versicherung –belegen, dass er seiner Verpflichtung, die RWAständig einsatz- und betriebsbereit zu halten, ord-nungsgemäß nachgekommen ist. Ein Wartungsvertrag bietet Ihnen zudem auch die Transparenz über zu erwartende Kosten, da diese im Vertragswerk festgeschrieben sind.

Gerne bieten wir Ihnen einen Wartungsvertrag an!

Schutzmaßnahmen gegen Absturz

Häufig verfügen Lichtkuppeln nicht über geeignete Vorrichtungen gegen Absturz.

Durchsturzsicherungen sind in der Regel schnell nachrüstbar und verhindern im Falle eines Absturzes schwerwiegende Folgen.

Gerne besichtigen wir Ihre Lichtkuppen und unterbreiten Ihnen ein wirtschaftliches Angebot für die Nachrüstung Ihrer Lichtkuppeln. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.